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Seit
2001 ist der Tierschutz im Grundgesetz verankert, das deutsche
Tierschutzgesetz wird gern gepriesen und gelobt. Trotzdem
werden viele Tiere gequält, misshandelt oder vernachlässigt. Hohe
Strafen braucht man in der Regel nicht zu befürchten, denn das
Tierschutzgesetz wird in der Praxis viel zu selten umgesetzt. Unmotivierte
Behörden und mangelndes öffentliches Interesse sind die
Hauptursachen dafür.
Bitte
schauen Sie nicht weg – helfen Sie den Tieren!
Missstände in der Tierhaltung - wer ist zuständig? Für den Vollzug des Tierschutzgesetzes und die daraus entstandenen Verordnungen sind die Behörden zuständig. Das Veterinäramt ist verpflichtet, allen Anzeigen von Missständen in der Tierhaltung nachzugehen und die gesetzlichen Mindestanforderungen an eine artgerechte Tierhaltung durchzusetzen. Für Ordnungswidrigkeiten ist das Ordungsamt zuständig. Wie melden Sie einen Tierschutzfall?
Sollte
Ihnen ein Tierschutz-Missstand bekannt werden, benachrichtigen Sie
die Polizei oder das zuständige Veterinäramt und erstatten
Sie Anzeige!
Nehmen
Sie sich die Zeit, Ihre Anzeige schriftlich zu formulieren. So können
Sie sicher sein, dass keine Missverständnisse auftreten und jede
Information auch aktenkundig wird. Lassen Sie nicht zu, dass man den
Fall herunterspielt.
Versuchen Sie bitte, im Interesse des Tieres, eine objektive Einschätzung abzugeben. Eine rein gefühlsmäßige Beurteilung hilft dem Tier leider nicht weiter, die Durchsetzung des Gesetzes kann nur auf Tatsachen beruhen. Versuchen sie bitte, so genau wie möglich, folgende Fakten darzulegen: - Standort des Tieres
- Name und Anschrift des Halters
- Wie ist der Gesundheitszustand?
- Wie verhält sich das Tier?
- Wie sind die Haltungsbedingungen?
- Was haben Sie beobachtet?
- Wie lange hält dieser Zustand bereits an?
- Wenn möglich: Fotos!!! (Dabei sind wir Ihnen gern behilflich)
Für
Fundtiere ist das Ordnungsamt zuständig. (Lesen Sie dazu auch ...)
Bitte keine anonyme Meldung!
Oft werden Meldungen anonym abgegeben. Dafür gibt es meistens zwei Gründe. Zum einen möchte der Anzeiger nicht in Unanehmlichkeiten verwickelt werden und zum anderen geht es leider oft nur um menschliche Befindlichkeiten, persönliche Streitereien, die auf dem Rücken der Tiere ausgetragen werden sollen. Um das in der Praxis voneinander zu unterscheiden und um rechtskräftige Auflagen erteilen zu können, sollte man bereit sein, seinen Namen und seine Anschrift zu nennen. Diese persönlichen Informationen werden nicht dem Tierhalter weiter gegeben! Auch die Ämter unterliegen dem Datenschutz! Die Informationen dienen der Glaubhaftigkeit der Anzeige, die dann von den Behörden eher mit der angebrachten Ernsthaftigkeit verfolgt werden wird. Nur im Falle einer Klage wird dem Gericht der Name des Anzeigenerstatters bekannt gegeben. Sie entscheiden, was schwerer wiegt - die für sie befürchteten Unannehmlichkeiten oder die tatsächlichen Umstände des Tieres. Eine anonyme Anzeige verzögert die Kontrolle und gefährdet die Hilfe für das Tier. Das zuständige Veterinärmt: Bahnhofstraße 13 15848 Beeskow Tel.03366 20227 Die zuständigen Ordnungsämter haben ihren Sitz in den jeweiligen Amtsgemeinden.
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